Prof. Dr. Marlene Schmidt
Partnerin • Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht

„genießt einen hervorragenden Ruf“
JUVE, 29.5.2017

Prof. Dr. Marlene Schmidt ist seit 2009 Partnerin der Sozietät Apitzsch Schmidt Klebe Rechtsanwälte. Sie ist seit über 30 Jahren fast ausschließlich im Arbeitsrecht tätig, seit 2005 als Rechtsanwältin.

Sie berät und vertritt Konzern- und Gesamtbetriebsräte in allen betriebsverfassungsrechtlichen Fragen, insbesondere bei Unternehmens(ver)käufen, in Interessensausgleich- und Sozialplanverhandlungen sowie in datenschutzrechtlichen und sonstigen Compliance-relevanten Fragestellungen.

Sie berät und vertritt auch Organmitglieder, so unter anderem die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat der Arcandor AG gegen Regressansprüche des Insolvenzverwalters, der thyssenkrupp AG sowie alle Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat der TUI AG im Verfahren um das MitbestG vor dem EuGH.

Selbstverständlich berät und vertritt sie auch Arbeitnehmer:innen aller Art in individualrechtlichen Streitigkeiten.

Prof. Dr. Marlene Schmidt hat – zusammen mit Dr. Thomas Klebe – das Hugo Sinzheimer Institut für Arbeitsrecht (HSI) Frankfurt/M., in 2010 gegründet und bis 2020 nebenberuflich geleitet.

Seit 2009 ist Marlene Schmidt Professorin (apl.) am Fachbereich Rechtswissenschaft der Goethe-Universität Frankfurt/M.; ihre Lehrbefugnis erstreckt sich auf „Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Umweltrecht, Europarecht und Rechtsvergleichung“.