Kollektivarbeitsrecht Wir beraten und vertreten Betriebsratsgremien wie z.B. Gesamt- und Konzernbetriebsräte, Gewerkschaften und Arbeitnehmervertreter:innen im Aufsichtsrat.
Für Betriebsratsgremien bespielen wir die gesamte Klaviatur des Betriebsverfassungsrechts und des Gesetzes über Europäische Betriebsräte. Wir kennen uns gut mit den organisatorischen Vorschriften des BetrVG aus, die z.B. die Zusammensetzung des Gremiums, die Betriebsratswahl und die Geschäftsführung des Betriebsrats regeln. Aktuelle materielle Mitbestimmungsthemen sind beispielsweise Homeoffice, Mobiles Arbeiten und Kurzarbeit. Zu unseren immer aktuellen „Dauerbrenner“-Themen gehören insbesondere IT und Datenschutz, Compliance sowie Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen im Rahmen von Restrukturierungen. Einige Beispiele aus letzter Zeit:
2018: Verkauf des Opel-Entwicklungszentrums an Segula
2020: Vertretung des Gesamtbetriebsrat der Galeria Karstadt Kaufhof GmbH bei den Verhandlungen über die geplante Schließung von ursprünglich über 80 Kaufhäusern
2020: Tarifvertragsverhandlungen für den Konzernbetriebsrat des thyssenkrupp Elevator-Teilkonzerns zusammen mit der IG Metall und den Private Equity Fonds Advent/Cinven und Blackstone im Rahmen der Verkaufsverhandlungen der thyssenkrupp AG mit beiden Bietern zur Sicherung der Arbeitsbedingungen beim potentiellen Erwerber.
Die Spannbreite der Beratungsthemen für Arbeitnehmervertreter:innen im Aufsichtsrat reicht von der strategischen Beratung zu aktuellen Fragen über Verhandlungen bei sog. Best-Owner/Fair-Owner-Vereinbarungen bis hin zur Vertretung im Falle der persönlichen Haftung von Aufsichtsratsmitgliedern.
2020: Haftung von Organmitglieder im Nachgang zur Arcandor-Insolvenz
2018: Konzernbetriebsrat thyssenkrupp bei geplanter Fusion mit Tata
Wolfgang Apitzsch Partner
Prof. Dr. Marlene Schmidt Partnerin
Dr. Thomas Klebe Partner
Luci Crone Senior Associate