Kollektivarbeitsrecht
Wir beraten und vertreten Betriebsratsgremien wie z.B. Gesamt- und Konzernbetriebsräte, Gewerkschaften und Arbeitnehmervertreter:innen im Aufsichtsrat.

Betriebsratsgremien wie z.B. Konzernbetriebsräte, Gesamtbetriebsräte oder Europäische Betriebsräte

Für Betriebsratsgremien bespielen wir die gesamte Klaviatur des Betriebsverfassungsrechts und des Gesetzes über Europäische Betriebsräte. Wir kennen uns gut mit den organisatorischen Vorschriften des BetrVG aus, die z.B. die Zusammensetzung des Gremiums, die Betriebsratswahl und die Geschäftsführung des Betriebsrats regeln. Aktuelle materielle Mitbestimmungsthemen sind beispielsweise Homeoffice, Mobiles Arbeiten und Kurzarbeit. Zu unseren immer aktuellen „Dauerbrenner“-Themen gehören insbesondere IT und Datenschutz, Compliance sowie Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen im Rahmen von Restrukturierungen. Einige Beispiele aus letzter Zeit:

Arbeitnehmervertreter:innen in Aufsichtsräten

Die Spannbreite der Beratungsthemen für Arbeitnehmervertreter:innen im Aufsichtsrat reicht von der strategischen Beratung zu aktuellen Fragen über Verhandlungen bei sog. Best-Owner/Fair-Owner-Vereinbarungen bis hin zur Vertretung im Falle der persönlichen Haftung von Aufsichtsratsmitgliedern.

Zu unseren Stärken gehört, dass wir die üblichen Rechtsfragen und Interessenlagen aufgrund unserer langjährigen Erfahrung schnell erfassen und mit einer Beratung in Strategiefragen zur bestmöglichen Durchsetzung der gewünschten Ergebnisse verbinden können.

Ein elementarer Bestandteil des deutschen Arbeitsrechts

Das Kollektivarbeitsrecht ist ein elementarer Bestandteil des deutschen
Arbeitsrechts und regelt die Beziehungen zwischen Arbeitnehmern, Arbeitgebern und ihren jeweiligen Vertretungen. Ein zentraler Akteur dieses Rechtsbereichs ist der Betriebsrat, der die Interessen der Belegschaft gegenüber dem Arbeitgeber vertritt.

Grundlage dafür ist das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), das z.B. die betriebliche Mitbestimmung, die Zusammensetzung des Betriebsrats-Gremiums, die Betriebsratswahl und die Geschäftsführung des Betriebsrats regelt.

Um seine Aufgaben effektiv wahrnehmen zu können, benötigt der Betriebsrat oft rechtliche Unterstützung durch einen versierten Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Jede(r) in unserem Team aus Rechtsanwälten und Fachanwältinnen für Arbeitsrecht ist ein kompetenter Partner für den Betriebsrat. Unsere Beratung hilft dem Betriebsrat, effektiv die Interessen der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten.

Nur wenn Betriebsräte ihre Rechte kennen und bei Bedarf rechtliche Unterstützung in
Anspruch nehmen, können sie ihre Aufgaben bestmöglich im Interesse der Belegschaft erfüllen.

Sie sind Betriebsrat und auf der Suche nach anwaltlicher Unterstützung? Kontaktieren Sie gerne unsere im kollektiven Arbeitsrecht besonders erfahrene Kanzlei in Frankfurt am
Main: 069-92 07 610.

Was können wir einem Betriebsrat anbieten?
  • Beratung des Betriebsrats in allen arbeitsrechtlichen Fragen
  • Erstellung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen, z.B.
    Mitbestimmungsthemen wie Homeoffice, Mobiles Arbeiten und Kurzarbeit, IT-
    Systeme und Datenschutz, Arbeitszeit sowie Ethik und Compliance
  • Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen
  • Schulungen von Betriebsräten
  • Vertretung des Betriebsrats in arbeitsgerichtlichen Verfahren gegenüber dem Arbeitgeber
  • Unterstützung bei Verhandlungen mit dem Arbeitgeber
  • außergerichtliche Geltendmachung von Verstößen gegen das Mitbestimmungsrecht

 

 

Wann sollte ein Betriebsrat einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen?
  • vor Verhandlungen über wichtige Themen mit dem Arbeitgeber
  • bei komplexen rechtlichen Fragestellungen
  • bei Unstimmigkeiten über die Auslegung von Gesetzen oder Betriebsvereinbarungen
  • bevor ein arbeitsgerichtliches Verfahren gegen den Arbeitgeber eingeleitet werden soll

 

 

Wer trägt die Kosten für den Fachanwalt des Betriebsrats?

Die Kosten für die anwaltliche Beratung des Betriebsrats trägt in der Regel der Arbeitgeber. Dies ist im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt. Der Betriebsrat muss jedoch die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Anwalts begründen können; sie muss erforderlich sein.

 

Welche Qualifikationen sollte ein Rechtsanwalt für die Arbeit mit einem Betriebsrat haben?
  • fundierte Kenntnisse im Arbeits- und insbesondere Betriebsverfassungsrecht
  • Erfahrung in der Beratung von Betriebsräten und mit den typischen Interessenlagen der Betriebsverfassung
  • Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen gegenüber dem Arbeitgeber
  • Verständnis für die spezifischen Herausforderungen im Unternehmen