Das Kollektivarbeitsrecht ist ein elementarer Bestandteil des deutschen
Arbeitsrechts und regelt die Beziehungen zwischen Arbeitnehmern, Arbeitgebern und ihren jeweiligen Vertretungen. Ein zentraler Akteur dieses Rechtsbereichs ist der Betriebsrat, der die Interessen der Belegschaft gegenüber dem Arbeitgeber vertritt.
Grundlage dafür ist das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), das z.B. die betriebliche Mitbestimmung, die Zusammensetzung des Betriebsrats-Gremiums, die Betriebsratswahl und die Geschäftsführung des Betriebsrats regelt.
Um seine Aufgaben effektiv wahrnehmen zu können, benötigt der Betriebsrat oft rechtliche Unterstützung durch einen versierten Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Jede(r) in unserem Team aus Rechtsanwälten und Fachanwältinnen für Arbeitsrecht ist ein kompetenter Partner für den Betriebsrat. Unsere Beratung hilft dem Betriebsrat, effektiv die Interessen der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten.
Nur wenn Betriebsräte ihre Rechte kennen und bei Bedarf rechtliche Unterstützung in
Anspruch nehmen, können sie ihre Aufgaben bestmöglich im Interesse der Belegschaft erfüllen.
Sie sind Betriebsrat und auf der Suche nach anwaltlicher Unterstützung? Kontaktieren Sie gerne unsere im kollektiven Arbeitsrecht besonders erfahrene Kanzlei in Frankfurt am
Main: 069-92 07 610.