Kollektivarbeitsrecht
Wir beraten und vertreten Betriebsratsgremien wie z.B. Gesamt- und Konzernbetriebsräte, Gewerkschaften und Arbeitnehmervertreter:innen im Aufsichtsrat.

Betriebsratsgremien wie z.B. Konzernbetriebsräte, Gesamtbetriebsräte oder Europäische Betriebsräte

Für Betriebsratsgremien bespielen wir die gesamte Klaviatur des Betriebsverfassungsrechts und des Gesetzes über Europäische Betriebsräte. Wir kennen uns gut mit den organisatorischen Vorschriften des BetrVG aus, die z.B. die Zusammensetzung des Gremiums, die Betriebsratswahl und die Geschäftsführung des Betriebsrats regeln. Aktuelle materielle Mitbestimmungsthemen sind beispielsweise Homeoffice, Mobiles Arbeiten und Kurzarbeit. Zu unseren immer aktuellen „Dauerbrenner“-Themen gehören insbesondere IT und Datenschutz, Compliance sowie Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen im Rahmen von Restrukturierungen. Einige Beispiele aus letzter Zeit:

Arbeitnehmervertreter:innen in Aufsichtsräten

Die Spannbreite der Beratungsthemen für Arbeitnehmervertreter:innen im Aufsichtsrat reicht von der strategischen Beratung zu aktuellen Fragen über Verhandlungen bei sog. Best-Owner/Fair-Owner-Vereinbarungen bis hin zur Vertretung im Falle der persönlichen Haftung von Aufsichtsratsmitgliedern.

Zu unseren Stärken gehört, dass wir die üblichen Rechtsfragen und Interessenlagen aufgrund unserer langjährigen Erfahrung schnell erfassen und mit einer Beratung in Strategiefragen zur bestmöglichen Durchsetzung der gewünschten Ergebnisse verbinden können.