Individualarbeitsrecht Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer:innen – ob Arbeiter:in in der Logistik oder Angestellte:r bei einer Bank – in allen ihren Arbeitsvertrag oder dessen Beendigung betreffenden Fragen.
Gerne prüfen wir für Sie Ihren Arbeitsvertrag oder eine Änderungsvereinbarung. Wir stehen Ihnen aber auch gerne im Vorfeld von oder nach Versetzungen, Abmahnungen oder Kündigungen zur Vorbereitung Ihrer Gespräche mit dem Arbeitgeber zur Verfügung. Ist eine Kündigung erfolgt, muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage erhoben werden – wird diese Frist versäumt, kann die Kündigung regelmäßig nicht mehr angegriffen werden.
Wir vertreten Sie gerne vor dem Arbeitsgericht. Auch wenn es keinen Anspruch auf eine Abfindung gibt, werden Rechtsstreitigkeiten über die Wirksamkeit einer Kündigung oftmals mit einem Vergleich beendet, der die Zahlung einer Abfindung vorsieht. Für die Höhe einer Abfindung spielen erfahrungsgemäß viele Faktoren eine Rolle: die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Bruttogehalt, die Branche und die wirtschaftliche Situation des Arbeitgebers sowie die Erfolgsaussichten der Kündigungsschutzklage.
Wolfgang Apitzsch Partner
Prof. Dr. Marlene Schmidt Partnerin
Prof. Dr. Thomas Klebe Partner
Luci Crone Senior Associate
Dr. Alexander Pionteck Associate
Carla Schmidt Associate