Gesellschaftsrecht Zu unseren Mandant:innen gehören auch Geschäftsführer:innen sowie Vorstandsmitglieder, die wir in allen Fragen ihres Dienstvertrags und den damit verbundenen gesellschaftsrechtlichen Aspekten beraten und vertreten.
Gerne prüfen wir für Sie das Ihnen vorgelegte Angebot eines Dienstvertrags oder einer Änderungsvereinbarung und stehen Ihnen als Sparringspartner:in bezüglich der Gesprächsführung mit der oder dem Gesellschafter:in bzw., falls vorhanden, der oder dem Aufsichtsratsvorsitzenden zur Verfügung. Im Falle einer Kündigung, gleichgültig ob es sich um eine ordentliche oder um eine außerordentliche Kündigung handelt, vertreten wir Ihre Interessen gegenüber der Gesellschaft, erheben für Sie erforderlichenfalls Klage vor den ordentlichen Gerichten und verhandeln – sofern Sie dies wünschen – parallel über die Konditionen Ihres Ausscheidens. Sollten Sie gleichzeitig Schadensersatzansprüche der Gesellschaft abwehren müssen, sind Sie bei uns in erfahrenen Händen.
2013 bis 2022: Aufsichtsratsmitglieder gegen den Insolvenzverwalter
2008: Vorstandsmitglied gegen KfW
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